Brief von Adenauer an Strauß vom 20.6.1958
Hintergrund: Strauß, 1958 Verteidigungsminister im Kabinett Adenauer beabsichtigt eine Umstrukturierung des Heeres aufgrund eines Vorschlages des damaligen Inspekteurs der Bundeswehr General Röttiger. Bei dem Vorschlag des Inspekteurs ging es einerseits um eine Abrüstung des Heeres und andererseits um eine Ausstattung des Heeres mit Mehrzweckwaffen (Grundelement waren hierfür die so genannten "Allzweck Brigaden"). Adenauer kritisiert Strauß besonders scharf, da dieser nach seiner Auffassung weder Ihn, den Bundesverteidigungsrat, noch das Kabinett über dieses wichtige Vorgehen hinreichend informiert habe.
An den Bundesminister für Verteidigung, Franz Josef Strauß, Bonn
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
In einem kurzen Brief, datiert 18.6.58, bei mir eingegangen am
19.6.58 vormittags, teilten Sie mir mit, dass eine grundlegende Änderung im
Aufbau der Bundeswehr von Ihnen vorgenommen werde. Das Schreiben, das ohne
Anschrift nicht eine Seite füllt, war nicht anderes als eine kurze Darlegung des
Planes ohne eine Begründung. Am gleichen Tage, an dem das Schreiben bei mir
einging, haben Sie in einer Pressekonferenz in ausführlicher Weise von diesen
Ihren Plänen und Entschlüssen Kenntnis gegeben.
Aus der Presse, siehe "Welt" von heute, Seite 2, erfahre ich ferner von einem
Interview über Abrüstung, das Sie am gleichen Tage gegeben haben. Sie haben
damit die Grenzen der Zuständigkeit Ihres Ministeriums in einer Weise
überschritten, die ich unter keinen Umständen dulden werde. Bei der Beurteilung
dieses Ihres Vorgehens fällt erschwerend ins Gewicht, dass ich am 18.6. Sie,
Herrn von Brentano und einige Generäle zu einer Besprechung über
Abrüstungsfragen um mich versammelt habe.
Über die Motive dieses Ihres Handelns, dass eine Pflichtverletzung Ihrerseits
und eine eklatante, empfindliche Störung meiner Politik darstellt, bin ich mir
völlig klar.
Ihr Verhalten nötigt mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: Den Artikel 65 GG kennen
Sie. Danach hat jeder Bundesminister innerhalb der Richtlinien seinen
Geschäftsbereich selbst zu verwalten.
Nach dem Grundgesetz hat auch die Bundesregierung, das sind die Bundesminister
unter Vorsitz des Bundeskanzlers, eine Aufgabe. Kein Kabinettsmitglied hat das
Recht, Entscheidungen von solcher Bedeutung, dass sie jedem Kabinettsmitglied
die Frage aufzwingen, ob es in einem Kabinett verbleiben kann, zu treffen, ohne
dem Kabinett die betreffende Angelegenheit vorzulegen. In Sachen von ernster
Bedeutung trägt das ganze Kabinett vor der Öffentlichkeit und dem Bundestag die
Verantwortung, deren Tragen durch das selbstherrliche Vorgehen eines einzelnen
Ministers nicht unmöglich gemacht werden darf.
Es ist ferner vom Kabinett ein Verteidigungsrat eingesetzt, der mit dem
Verteidigungsminister die wichtigen Fragen der Verteidigung beraten soll. Sie
haben es nicht für notwendig gehalten, dem Verteidigungsrat diese besonders
wichtige Frage vorzulegen.
Der Bundeskanzler endlich gibt nicht nur die Richtlinien der Politik an. Darüber
hinaus ist er allein nach Art. 67 GG dem Bundestag verantwortlich. Nur ihm kann
das Misstrauen des Bundestages ausgesprochen werden, nicht einem einzelnen
Bundesminister. Er trägt für jeden Bundesminister die volle Verantwortung. Er
kann sie nur tragen, wenn wichtige Fragen ihm, sei es ihm persönlich oder im
Kabinett, vorgetragen werden und er seine Zustimmung gibt.
Ihr Verhalten, das Überschreiten Ihrer Zuständigkeit in dem Interview über die
Abrüstungspolitik, Ihre Missachtung des Verteidigungsrates, des Kabinetts und
des Bundeskanzlers, sowie die Verletzung der Rechte des Kabinetts und des
Bundeskanzlers nötigt mich, Sie mit allem Ernst und mit allem Nachdruck zu
ersuchen, in Zukunft derartige Vorstöße zu vermeiden. Ich sehe mich sonst
gezwungen, von dem nach Art. 64 GG mir zustehendem Rechte, beim Herrn
Bundespräsidenten Ihre Entlassung zu beantragen, Gebrauch zu machen.
Hochachtend (Adenauer)