Brief von Adenauer an Strauß vom 20.6.1958

Hintergrund: Strauß, 1958 Verteidigungsminister im Kabinett Adenauer beabsichtigt eine Umstrukturierung des Heeres aufgrund eines Vorschlages des damaligen Inspekteurs der Bundeswehr General Röttiger. Bei dem Vorschlag des Inspekteurs ging es einerseits um eine Abrüstung des Heeres und andererseits um eine Ausstattung des Heeres mit Mehrzweckwaffen (Grundelement waren hierfür die so genannten "Allzweck Brigaden"). Adenauer kritisiert Strauß besonders scharf, da dieser nach seiner Auffassung weder Ihn, den Bundesverteidigungsrat, noch das Kabinett über dieses wichtige Vorgehen hinreichend informiert habe.

An den Bundesminister für Verteidigung, Franz Josef Strauß, Bonn

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

In einem kurzen Brief, datiert 18.6.58, bei mir eingegangen am 19.6.58 vormittags, teilten Sie mir mit, dass eine grundlegende Änderung im Aufbau der Bundeswehr von Ihnen vorgenommen werde. Das Schreiben, das ohne Anschrift nicht eine Seite füllt, war nicht anderes als eine kurze Darlegung des Planes ohne eine Begründung. Am gleichen Tage, an dem das Schreiben bei mir einging, haben Sie in einer Pressekonferenz in ausführlicher Weise von diesen Ihren Plänen und Entschlüssen Kenntnis gegeben.
Aus der Presse, siehe "Welt" von heute, Seite 2, erfahre ich ferner von einem Interview über Abrüstung, das Sie am gleichen Tage gegeben haben. Sie haben damit die Grenzen der Zuständigkeit Ihres Ministeriums in einer Weise überschritten, die ich unter keinen Umständen dulden werde. Bei der Beurteilung dieses Ihres Vorgehens fällt erschwerend ins Gewicht, dass ich am 18.6. Sie, Herrn von Brentano und einige Generäle zu einer Besprechung über Abrüstungsfragen um mich versammelt habe.
Über die Motive dieses Ihres Handelns, dass eine Pflichtverletzung Ihrerseits und eine eklatante, empfindliche Störung meiner Politik darstellt, bin ich mir völlig klar.
Ihr Verhalten nötigt mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: Den Artikel 65 GG kennen Sie. Danach hat jeder Bundesminister innerhalb der Richtlinien seinen Geschäftsbereich selbst zu verwalten.
Nach dem Grundgesetz hat auch die Bundesregierung, das sind die Bundesminister unter Vorsitz des Bundeskanzlers, eine Aufgabe. Kein Kabinettsmitglied hat das Recht, Entscheidungen von solcher Bedeutung, dass sie jedem Kabinettsmitglied die Frage aufzwingen, ob es in einem Kabinett verbleiben kann, zu treffen, ohne dem Kabinett die betreffende Angelegenheit vorzulegen. In Sachen von ernster Bedeutung trägt das ganze Kabinett vor der Öffentlichkeit und dem Bundestag die Verantwortung, deren Tragen durch das selbstherrliche Vorgehen eines einzelnen Ministers nicht unmöglich gemacht werden darf.
Es ist ferner vom Kabinett ein Verteidigungsrat eingesetzt, der mit dem Verteidigungsminister die wichtigen Fragen der Verteidigung beraten soll. Sie haben es nicht für notwendig gehalten, dem Verteidigungsrat diese besonders wichtige Frage vorzulegen.
Der Bundeskanzler endlich gibt nicht nur die Richtlinien der Politik an. Darüber hinaus ist er allein nach Art. 67 GG dem Bundestag verantwortlich. Nur ihm kann das Misstrauen des Bundestages ausgesprochen werden, nicht einem einzelnen Bundesminister. Er trägt für jeden Bundesminister die volle Verantwortung. Er kann sie nur tragen, wenn wichtige Fragen ihm, sei es ihm persönlich oder im Kabinett, vorgetragen werden und er seine Zustimmung gibt.
Ihr Verhalten, das Überschreiten Ihrer Zuständigkeit in dem Interview über die Abrüstungspolitik, Ihre Missachtung des Verteidigungsrates, des Kabinetts und des Bundeskanzlers, sowie die Verletzung der Rechte des Kabinetts und des Bundeskanzlers nötigt mich, Sie mit allem Ernst und mit allem Nachdruck zu ersuchen, in Zukunft derartige Vorstöße zu vermeiden. Ich sehe mich sonst gezwungen, von dem nach Art. 64 GG mir zustehendem Rechte, beim Herrn Bundespräsidenten Ihre Entlassung zu beantragen, Gebrauch zu machen.

Hochachtend                                                                                                                    (Adenauer)


Franz-Josef Strauß