Erste Wortmeldung von Strauß im Bundestag (29.09.1949)

Hintergrund : Strauß verteidigt die Einsetzung eines Bundestagsausschusses für Jugendfürsorge. Nach der unten zitierten Wortmeldung von Strauß wurde der Ausschuss beschlossen, dessen Vorsitzender er wurde. Bei dieser Wortmeldung wird deutlich, dass Strauss immer ein genauer Kenner von Sachfragen war, vorliegend insbesondere, wenn man seine nuancierte Abwägung der Zuständigkeiten innerhalb der Jugendpflege und Jugendfürsorge ins Auge fasst.

 

Bundestagspräsident Dr. Köhler: Wird das Wort weiter gewünscht? Das Wort hat der Herr Abgeordnete Strauß.
Abgeordneter Strauß: Ich möchte zur Berechtigung dieses Ausschusses nur ergänzend bemerken: Herr Abgeordneter Dr.Besold hat von einem Ausschuss für Jugendpflege und Jugendfürsorge gesprochen. Sein Einspruch gegen den Ausschuss für Jugendfürsorge im engeren Sinne wäre tatsächlich berechtigt, wenn so beantragt worden wäre. Die Jugendpflege fällt in fast allen deutschen Ländern in die Zuständigkeit der Kultusministerien. Kulturpolitische Angelegenheiten sind nach dem Grundgesetz Angelegenheit der Länder. Darum kann sich dieser Ausschuss mit Jugendpflege im kulturpolitischen Sinne nicht befassen. Darin würde ich mit Ihnen, Herr Dr. Besold, durchaus übereinstimmen. Allerdings hat die Jugendpflege und Jugendfürsorge heute in einem größeren Maße, als es früher der Fall war, Grenzgebiete, die sich überschneiden. Jugendpflege ist heute weitestgehend eine soziale Aufgabe geworden, die durchaus, bis zu einem gewissen Grade jedenfalls, in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Hier möchte ich daran erinnern, dass ja nach dem Grundgesetz dem Bund die Möglichkeit gegeben ist, Dotationen für Zwecke der Wohlfahrtspflege, der Gesundheitspflege und der kulturellen Förderung zu machen. Wir wollen so Gott uns helfe, dafür sorgen, dass der Bund das Seine auf dem Gebiet Jugendfürsorge leistet und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch etwas zu Förderung der Jugendpflege beiträgt.

 


Franz-Josef Strauß